Wer auf Energiemärkten tätig sein will, muss sich laufend neuen Herausforderungen stellen.


Stadtwerke und integrierte Energieversorgungsunternehmen sind dem Druck ausgesetzt, neue Geschäftsfelder zu erschließen - aber welche können realistisch erschlossen und finanziert werden und passen in das Risikoprofil des kommunalen Gesellschafters? Und inwiefern wirken sich solche Investitionen positiv in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie aus?

Stadtwerke Utility 4.0 Kortmöller


Stromnetzbetreiber und grundzuständige Messstellenbetreiber, aber auch Gasnetzbetreiber haben sehr umfangreiche Investitionen zu planen und zu finanzieren. Die Bundesnetzagentur will hierfür im Rahmen des sogenannten "NEST"-Prozesses (Netze: Effizient, Sicher, Transformiert) im laufenden Jahr 2025 den bundesdeutschen Energieregulierungs-Rechtsrahmen gänzlich neu festlegen. Am 16. Januar 2025 sind für mehrere Festlegungsverfahren (u.a. RAMEN, StromNEF/GasNEF, Kapitalverzinsung) Tenorentwürfe vorgelegt worden, die formellen Festlegungen sollen bis Ende des Jahres beschlossen werden sollen (siehe nachfolgenden Zeitplan).


Wir möchten interessierten Berufspraktikern von insbesondere bundesdeutschen Strom- und Gasnetzbetreibern die Neuerungen und Auswirkungen in vier Praktiker-Webinaren vorstellen. Teilnehmer können die Neuerungen für Ihr Unternehmen bewerten, erhalten Tipps für die anstehenden Kostenprüfungen und die Ermittlung der Netzentgelte und können so den eigenen „Kompass“ zum Manövrieren durch die deutsche Energieregulierung neu setzen. Nähere Informationen zu den Inhalten der vier jeweils 90-minütigen Webinare und die Möglichkeit, sich zu registrieren, finden Sie unter den nachfolgenden Links (Microsoft Teams):

Melden Sie sich jetzt an!


Energieintensive Industrien Unternehmen mit hohem Energiebedarf Stromsteuer Energiesteuer Erlaubnisschein Entlastungsantrag Kortmöller

Unternehmen mit hohem Energiebedarf, haben mit hohen und volatilen Energiekosten zu kämpfen. Wer das Potenzial für Eigenversorgungslösungen nicht ausschöpft, riskiert kurz- und mittelfristig im Wettbewerb nicht zu bestehen. Vor der Installation von Photovoltaik- oder anderen Stromerzeugungsanlagen, Batteriespeichern und oder Ladepunkten sollten neben den ertrags- und umsatzsteuerlichen auch die stromsteuerlichen Konsequenzen geprüft werden. Der Umfang der steuerlichen Pflichten kann z. B. durch Anlagengröße, Betriebsmodell und durch Leistung an Dritte (bewusst) gestaltet werden; für die notwendige Beratung können z. B. allein durch das Programm progres.nrw bis zu 70% gefördert werden (max. 35.000 € je Unternehmen).

 

Bei Umsetzung von Eigenversorgungsmodellen sind die steuerlichen Besonderheiten in das Tax Compliance Management System (TCMS) einzubeziehen.



Durch gesetzliche Neuerungen steigt der Druck auf Vermieter und Hauseigentümer, Photovoltaik-Anlagen zu realisieren. Mithilfe der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und/oder dem Angebot von Ladestrom an Mieter und Dritte können zusätzliche Umsatzpotenziale ausgeschöpft werden. Hierfür nötig:

  • Photovoltaik-Auslegungsplanung inkl. möglicher Einbindung von Batteriespeichern, Ladepunkten und Energy Management Systeme (EMS)
  • Messkonzept zur Abgrenzung von erzeugtem und an dritte geleistetem Strom
  • Analyse möglicher schädlicher steuerlicher Wechselwirkungen
  • Ablese- und Abrechnungsmodelle, Backend-Systeme.

Die steuerlichen Pflichten können durch Anlagengröße und Betriebsmodell gestaltet werden. Treten Sie mit uns in Kontakt, wenn Sie die notwendigen Pflichten kennen müssen.



Windkraft- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind nur bei effizienter kaufmännischer Betriebsführung rentabel. Pflichten, Handlungsmöglichkeiten und Vereinfachungen sind häufig nicht oder nicht richtig bekannt - notwendig ist eine unabhängige, objektive Bewertung der Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung aller Steuern und Abgaben und des Verwaltungsaufwands. Wirtschaftsplanung, Buchführung und Jahresabschluss sind effizient und digitalisiert auszugestalten.



Behalten Sie mit uns den Überblick im Regulierungsdschungel


Unsere Kanzlei verfügt über ein umfassendes Branchen Know-how und jahrelange Erfahrung in der Beratung von Energieversorgern, energieintensiven Industriebetrieben und Anlagenbetreibern.

 

Wir beraten Sie unabhängig in der Erreichung Ihrer Ziele und schaffen Mehrwerte.

Beratungsportfolio Energiewirtschaft Kanzlei Kortmöller


EffizienzSteigerung

Energiemanagement und -einsparung

 

Reduktion Steuern und Abgaben

 

Energieaudit

 

Wärmenetze

Netzentgelte + Regulierung

Begleitung von Regulierungsverfahren (Netzkosten, Erlösobergrenzen, Effizienzvergleich)

 

Ableitung von Erlösobergrenzen, Ermittlung von Netzentgelten

 

Kapitalkostenaufschlag, Regulierungskonto, etc.

 

Investition und Finanzierung in der Anreizregulierung

ERneuerbare Energien

Wirtschaftlichkeitsrechnungen und kaufmännische Betriebsführung von Wind-, Biogas-, Solar- und Wasserstofftechnologieprojekten

 

Entlastung von steuerlichen Pflichten für PV-Anlagenbetreiber

 

Stromsteuerbefreiung und -entlastung

 

Einspeisemanagement

 

EEG und KWKG-Förderung und -entlastung

neue GEschäftsmodelle

Messstellenbetrieb nach dem  Messstellenbetriebsgesetz (MSbG)

 

Dynamische Tarife

 

Digitalisierung der Energiewirtschaft

 

Elektromobilität

 

Mieterstrommodelle und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung


Empfehlung: Melden Sie sich zu unserem Newsletter "Energiewirtschaft & REgulierung" an

Schauen Sie gern häufiger bei uns vorbei oder melden Sie sich hier zu unserem Newsletter Energiewirtschaft und Regulierung an. Der Newsletter informiert Vertreter von Energieversorgungsunternehmen, energieintensiven Unternehmen, Anlagenbetreibern und oder Immobilienvermietern  drei- bis fünfmal jährlich über aktuelle Neuigkeiten aus Energiewirtschaft und Regulierung.